Leistungen und Abrechnung
Wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, rechne ich die Leistungen entsprechend der geltenden Psychotherapierichtlinie mit Ihrer Krankenkasse ab.
Für Versicherte privater Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigte besteht, je nach Vertragsbedingungen, die Möglichkeit der Erstattung der Behandlungskosten. Beim Vorliegen entsprechender Voraussetzung besteht die Möglichkeit der Abrechnung mit Berufsgenossenschaften (BG).
Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger.
